Nutzungsbedingungen (Endbenutzer-Lizenzvertrag)
für die Software MaatA · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Begriffe
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung der digitalen Anwendung „MaatA" (nachfolgend „Software" oder „App") zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Kauf- und Zahlungsvorgang wird über Creem als Merchant of Record abgewickelt (siehe § 4).
(2) Anbieter (Lizenzgeber und Supportverantwortlicher) ist: Christian Daudrich – MaatA, [Straße Hausnummer], [PLZ] XXX, Deutschland, E-Mail: kontakt@maata.app.
(3) Diese Bedingungen richten sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die Software zu privaten Zwecken erwerben und nutzen. Eine gewerbliche oder selbständige berufliche Nutzung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Kunde bestätigt mit dem Kauf, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) MaatA ist ein digitales Haushaltsbuch zur privaten Haushalts- und Finanzübersicht. Es wird als herunterladbare Desktop-Anwendung und – künftig – als Web-Anwendung (Progressive Web App) bereitgestellt. Eine erworbene Lizenz gilt für beide Auslieferungsformen. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung auf maata.app.
(2) MaatA ist „local-first" konzipiert: Die vom Kunden erfassten Daten werden ausschließlich lokal auf dem Gerät des Kunden gespeichert. Es besteht kein Nutzerkonto und keine serverseitige Speicherung der Finanzdaten durch den Anbieter. Eine Internetverbindung wird nur für einzelne Funktionen benötigt (z. B. einmalige Lizenzprüfung, einmaliges Nachladen der Texterkennung beim Foto-Import).
(3) Die Software wird in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen Funktion bereitgestellt. Eine über die Produktbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit wird nur geschuldet, soweit ausdrücklich vereinbart.
§ 3 Kostenlose Testphase
(1) Vor dem Kauf kann die Software 30 Tage kostenlos getestet werden. Die Testphase begründet kein Abonnement und führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Vertrag.
(2) Nach Ablauf der Testphase ist die weitere Nutzung nur nach Erwerb einer Lizenz möglich. Die während der Testphase erfassten Daten bleiben erhalten. Die Testphase kann je Nutzer nur einmal in Anspruch genommen werden.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags und Rolle von Creem
(1) Die Darstellung der Software auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Kaufvertrag mit Creem (Merchant of Record): Der Kauf wird über Creem (Armitage Labs OÜ, Tallinn, Estland) als Merchant of Record abgewickelt. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und Creem zustande – nicht mit dem Anbieter. Creem ist verantwortlich für Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Steuererhebung und -abführung sowie für Widerruf und Erstattungen im Zusammenhang mit dem Kaufvorgang. Ergänzend gelten die Creem Buyer Terms.
(3) Lizenzvertrag mit dem Anbieter: Mit Abschluss des Kaufvertrags und Bereitstellung des Lizenzschlüssels kommt zugleich ein separater Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Gegenstand sind das Nutzungsrecht an der Software, der Support sowie die Updateversorgung nach diesen Bedingungen.
(4) Einbeziehung dieser Bedingungen: Diese Nutzungsbedingungen werden im Checkout über ein verpflichtendes Bestätigungsfeld einbezogen, in dem der Kunde ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt; die Zustimmung wird protokolliert. Der Vertragstext ist dauerhaft auf maata.app abrufbar; der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der auf der Bestellseite angegebene Preis. MaatA wird als zeitlich begrenzte Lizenz angeboten: als Quartalslizenz (90 Tage) oder Jahreslizenz (365 Tage), jeweils als Einmalkauf ohne automatische Verlängerung.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Da Creem als Merchant of Record auftritt, ist Creem zur Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer bzw. vergleichbaren Steuern verpflichtet.
(3) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Checkout von Creem angezeigt; die Zahlung ist mit Bestellung fällig. Zahlungsmitteldaten werden ausschließlich von Creem bzw. dessen Zahlungsdienstleistern verarbeitet; der Anbieter erhält keine Zahlungsmitteldaten.
§ 6 Bereitstellung und Aktivierung des Lizenzschlüssels
(1) Nach erfolgreichem Zahlungseingang erhält der Kunde einen persönlichen Lizenzschlüssel per E-Mail. Die Freischaltung erfolgt durch einmalige Eingabe des Schlüssels in der App; hierfür ist eine Internetverbindung erforderlich.
(2) Der Kunde hat den Lizenzschlüssel vertraulich zu behandeln. Bei Verlust hilft der Support unter kontakt@maata.app weiter.
§ 7 Nutzungsrechte, Laufzeit und Read-only-Modus
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software für eigene private Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die erworbene Lizenzdauer (Quartal bzw. Jahr) begrenzt. Eine Gerätebindung besteht nicht.
(2) Nach Ablauf der Lizenzdauer wechselt die Software in einen schreibgeschützten Modus (Read-only): Die bereits erfassten Daten bleiben sichtbar und exportierbar; lediglich das Erfassen neuer Einträge ist gesperrt. Der bloße Ablauf der Lizenz ist keine Kündigung. Eine Reaktivierung ist jederzeit durch Erwerb und Eingabe eines neuen Lizenzschlüssels möglich.
(3) Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine sonstige Überlassung des Lizenzschlüssels an Dritte ist nicht gestattet. Zur Dekompilierung/Rückübersetzung ist der Kunde nur berechtigt, soweit die §§ 69d, 69e UrhG dies zwingend gestatten. Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 8 Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit
(1) Für die Desktop-Anwendung gelten die in der Produktbeschreibung genannten Systemvoraussetzungen; für die Web-Anwendung ist ein aktueller Webbrowser erforderlich. Der Kunde ist für die erforderliche Hard- und Software sowie die Internetverbindung selbst verantwortlich.
(2) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der für die Lizenzprüfung erforderlichen Online-Dienste und übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität mit künftigen Betriebssystem- oder Browserversionen.
§ 9 Aktualisierungen (Updates)
(1) Der Anbieter stellt erforderliche Aktualisierungen gemäß §§ 327e, 327f BGB bereit. Funktionale Updates sind im Kaufpreis enthalten, ohne Anspruch auf bestimmte neue Funktionen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Aktualisierungen innerhalb angemessener Frist zu installieren (§ 327f Abs. 2 BGB).
§ 10 Datensicherung
(1) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich; der Anbieter kann Daten im Verlustfall nicht wiederherstellen.
(2) Daten können insbesondere beim Löschen der Browser-/Anwendungsdaten, bei einem Gerätewechsel oder einer Deinstallation verloren gehen. Die regelmäßige Nutzung der Export-/Backup-Funktion wird dringend empfohlen.
§ 11 Widerruf und Verbraucherrechte
Da Creem als Merchant of Record der Verkäufer ist, richten sich das gesetzliche Widerrufsrecht und Erstattungen für den Kaufvorgang nach den im Checkout verlinkten Creem Buyer Terms. Ihre gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 12 Gewährleistung / Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 327 ff. BGB. Mängel sind unter kontakt@maata.app zu melden.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Datenverlust infolge unterlassener Datensicherung durch den Kunden wird nicht gehaftet.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Foto-Import (OCR) und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung
(1) Eine etwaige Texterkennung beim Foto-Import (OCR) füllt lediglich die Eingabefelder der Buchungsmaske zur Kontrolle und Bestätigung durch den Kunden vor; sie bucht niemals selbsttätig. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der automatischen Erkennung wird keine Gewähr übernommen; die Prüfung obliegt dem Kunden vor dem Speichern.
(2) Die Software dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Auswertungen stellen keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.
§ 15 Datenschutz
Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Finanzdaten werden ausschließlich lokal auf dem Gerät des Kunden gespeichert und nicht an den Anbieter übermittelt.
§ 16 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Die Lizenz läuft für die erworbene Dauer; es handelt sich um einen Einmalkauf ohne Abonnement, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Nach Ablauf wechselt die Software in den Read-only-Modus (§ 7 Abs. 2).
(2) Der Anbieter kann die eingeräumten Nutzungsrechte bei erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen aus wichtigem Grund beenden.
§ 17 Änderung dieser Bedingungen
Änderungen gelten nur für künftige Verträge. Für bereits erworbene Lizenzen gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs vereinbarten Bedingungen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand für Verbraucher ist deren allgemeiner Gerichtsstand.
(3) Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.